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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JenniSky – Inhaber Cyrill Jenni
Grubenacher 35

1713 St. Antoni
Schweiz

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von JenniSky, Inhaber Cyrill Jenni, nachfolgend „JenniSky“ genannt.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für:

  • PV-Inspektionen und thermografische Untersuchungen;

  • Dachausmessungen;

  • Inspektions- und Wartungsflüge;

  • Drohnenfotografie;

  • Luftaufnahmen;

  • Dokumentationsaufnahmen;

  • weitere individuell vereinbarte Drohnendienstleistungen.

1.3 Die AGB gelten sowohl gegenüber Privatkunden als auch gegenüber Geschäftskunden, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen JenniSky und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Abweichungen von diesen AGB bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen Vereinbarung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von JenniSky sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von JenniSky ausdrücklich annimmt oder JenniSky mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnt.

2.3 Umfang, Art und Preis der jeweiligen Dienstleistung ergeben sich aus der individuellen Offerte, Auftragsbestätigung oder sonstigen Vereinbarung.

2.4 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsabschluss können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises und des Ausführungstermins führen.

2.5 JenniSky ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder nicht auszuführen, wenn deren Durchführung aus Sicherheitsgründen, aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, ungeeigneter Wetterbedingungen, technischer Einschränkungen oder anderer sachlich gerechtfertigter Gründe nicht möglich oder nicht vertretbar ist.

3. Voraussetzungen für die Durchführung von Drohnenflügen

3.1 Die Durchführung von Drohnenflügen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören insbesondere Wetter, Wind, Sichtverhältnisse, örtliche Gegebenheiten, Luftraumbeschränkungen, behördliche Vorgaben und die sichere Durchführung des Fluges.

3.2 JenniSky entscheidet als verantwortlicher Drohnenpilot, ob ein Flug unter den gegebenen Umständen sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden kann.

3.3 Muss ein Flug aufgrund von Wetter, Sicherheitsbedingungen, behördlichen Einschränkungen, Luftraumbeschränkungen oder anderen Umständen verschoben oder abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

3.4 Ein Anspruch auf Durchführung eines Fluges zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht, wenn die sichere oder rechtlich zulässige Durchführung nicht gewährleistet ist.

3.5 Bereits entstandene und nicht vermeidbare Aufwendungen können dem Kunden verrechnet werden, sofern dies vereinbart wurde oder nach den Umständen des Einzelfalls geschuldet ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, JenniSky alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde hat JenniSky insbesondere über bekannte Besonderheiten, Gefahren, Einschränkungen oder Zugangsbedingungen am Einsatzort zu informieren.

4.3 Der Kunde stellt, soweit erforderlich, sicher, dass JenniSky Zugang zum Grundstück, Gebäude, Dach, zur Anlage oder zum sonstigen Aufnahmeobjekt erhält.

4.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Zustimmungen des Eigentümers, Besitzers oder sonstiger berechtigter Personen vorliegen, sofern diese nicht ausdrücklich durch JenniSky eingeholt werden.

4.5 Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende, verspätete oder unzutreffende Angaben bzw. fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

5. Dachausmessungen

5.1 Dachausmessungen dienen insbesondere der Unterstützung bei Planung, Angebotserstellung und Dokumentation.

5.2 Die durch Drohnentechnik ermittelten Masse und Daten werden nach den Möglichkeiten der eingesetzten Technik und den vereinbarten Anforderungen erhoben.

5.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine vermessungstechnische Leistung mit entsprechendem Genauigkeitsstandard vereinbart wurde, stellen die von JenniSky ermittelten Masse keine hoheitliche oder amtliche Vermessung dar.

5.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die bereitgestellten Masse und Daten vor deren Verwendung für verbindliche Planungen, Bestellungen, statische Berechnungen oder andere sicherheits- bzw. kostenrelevante Entscheidungen fachlich überprüfen zu lassen.

5.5 JenniSky haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass bereitgestellte Daten ohne erforderliche fachliche Prüfung für weitergehende Zwecke verwendet werden.

6. PV-Inspektionen und Wärmebildaufnahmen

6.1 PV-Inspektionen und thermografische Untersuchungen dienen der Erkennung und Dokumentation von sichtbaren oder thermisch erkennbaren Auffälligkeiten im Rahmen der vereinbarten Untersuchung.

6.2 Die Untersuchung stellt grundsätzlich keine Garantie dafür dar, dass sämtliche technischen Defekte, Fehler oder Schadensursachen erkannt werden.

6.3 Die Aussagekraft thermografischer Aufnahmen hängt unter anderem von Wetter, Sonneneinstrahlung, Anlagenzustand, Betriebszustand, Verschattung, Verschmutzung, Zugänglichkeit und weiteren technischen Faktoren ab.

6.4 Ein festgestellter thermischer oder optischer Auffälligkeitsbereich stellt nicht automatisch einen nachgewiesenen technischen Defekt oder eine bestimmte Schadensursache dar.

6.5 Die Ergebnisse der Untersuchung dienen als technische Entscheidungs- und Dokumentationsgrundlage. Eine abschliessende technische Beurteilung, Reparaturfreigabe oder Garantiebeurteilung durch den jeweiligen Anlagenhersteller oder eine entsprechend qualifizierte Fachperson wird dadurch nicht ersetzt.

6.6 JenniSky haftet nicht für technische Entscheidungen, Reparaturen oder sonstige Massnahmen, die der Kunde oder Dritte allein aufgrund von Aufnahmen oder Untersuchungsergebnissen vornehmen, soweit JenniSky hierfür nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

7. Inspektions- und Wartungsflüge

7.1 Inspektions- und Wartungsflüge werden im jeweils vereinbarten Umfang durchgeführt.

7.2 Die Drohnenaufnahmen dienen der visuellen bzw. thermografischen Kontrolle und Dokumentation von zugänglichen bzw. erfassbaren Bereichen.

7.3 Nicht sichtbare, verdeckte oder technisch nicht erfassbare Schäden können durch eine Drohneninspektion grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

7.4 Soweit eine weitergehende fachtechnische Untersuchung erforderlich ist, wird der Kunde darauf hingewiesen, sofern dies im Rahmen des Auftrags erkennbar ist.

8. Fotografie und Luftaufnahmen

8.1 JenniSky erstellt Foto-, Video- und sonstige Luftaufnahmen gemäss dem individuell vereinbarten Auftrag.

8.2 Die Auswahl der Aufnahmen und die Art der Bearbeitung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

8.3 Eine bestimmte Anzahl, Perspektive oder Qualität von Aufnahmen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.4 Die Veröffentlichung oder anderweitige Verwendung von Aufnahmen, auf denen Personen, private Grundstücke oder andere schützenswerte Inhalte erkennbar sind, erfolgt unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben.

9. Termine und Verzögerungen

9.1 Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

9.2 Verzögerungen aufgrund von Wetter, technischen Problemen, behördlichen Einschränkungen, Luftraumbeschränkungen, höherer Gewalt oder anderen Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von JenniSky berechtigen den Kunden nicht automatisch zum Rücktritt oder zu Schadenersatzforderungen.

9.3 JenniSky informiert den Kunden über absehbare erhebliche Verzögerungen möglichst frühzeitig und bemüht sich um einen geeigneten Ersatztermin.

10. Preise und zusätzliche Leistungen

10.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

10.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise [inklusive/exklusive] Mehrwertsteuer.

10.3 Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden nur nach Vereinbarung ausgeführt und entsprechend verrechnet.

10.4 Entstehen aufgrund besonderer Umstände am Einsatzort zusätzliche Aufwendungen, wird der Kunde nach Möglichkeit vorgängig informiert.

10.5 Fahrtkosten, zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, besondere technische Anforderungen oder sonstige Zusatzleistungen können separat verrechnet werden, sofern dies im Angebot vorgesehen oder nachträglich vereinbart wurde.

11. Rechnungsstellung und Zahlung

11.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

11.2 Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

11.3 JenniSky ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

11.4 Allfällige Mahn-, Inkasso- und Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den konkret vereinbarten Bedingungen.

12. Ergebnisse, Daten und Nutzungsrechte

12.1 Die im Rahmen des Auftrags erstellten Fotos, Videos, Wärmebilder, Messdaten, Berichte und sonstigen Ergebnisse werden dem Kunden im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt.

12.2 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an den für ihn erstellten Aufnahmen ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

12.3 Eine weitergehende kommerzielle Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung kann einer zusätzlichen Vereinbarung oder Vergütung bedürfen, soweit Rechte von JenniSky oder Dritten betroffen sind.

12.4 Das Urheberrecht an den von JenniSky erstellten Aufnahmen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen verbleibt grundsätzlich bei JenniSky, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

12.5 JenniSky darf erstellte Aufnahmen nicht ohne entsprechende Berechtigung für Referenz- oder Werbezwecke veröffentlichen, wenn dadurch Rechte des Kunden oder Dritter betroffen sind.

13. Prüfung und Beanstandungen

13.1 Der Kunde hat die gelieferten Arbeitsergebnisse nach Erhalt zeitnah auf erkennbare Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang zu prüfen.

13.2 Beanstandungen sind JenniSky möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitzuteilen.

13.3 Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

13.4 Bei berechtigten Beanstandungen erhält JenniSky grundsätzlich die Möglichkeit, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und – soweit möglich und zumutbar – nachzubessern.

14. Haftung

14.1 JenniSky haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten verursacht wurden, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

14.2 Die Haftung für Schäden, die auf Umständen beruhen, welche ausserhalb des Einflussbereichs von JenniSky liegen, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

14.3 JenniSky haftet insbesondere nicht für Schäden oder Nachteile, die ausschliesslich aufgrund von:

  • ungeeigneten Wetter- oder Flugbedingungen;

  • behördlichen Einschränkungen oder Luftraumbeschränkungen;

  • unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden;

  • fehlender Mitwirkung des Kunden;

  • nicht erkennbaren oder technisch nicht erfassbaren Schäden;

  • der Verwendung von Untersuchungsergebnissen ausserhalb des vereinbarten Zwecks;

  • Entscheidungen des Kunden oder Dritter auf Grundlage von Aufnahmen, Messdaten oder Berichten;

  • technischen Ausfällen oder Störungen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von JenniSky

entstehen.

14.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet JenniSky nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Vermögensschäden.

14.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.

15. Haftung für vom Kunden bereitgestellte Informationen und Materialien

15.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Informationen, Unterlagen, Pläne, Daten oder sonstige Materialien korrekt und rechtmässig verwendet werden dürfen.

15.2 Der Kunde stellt JenniSky im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde erforderliche Rechte, Bewilligungen oder Zustimmungen nicht eingeholt hat.

16. Datenschutz

16.1 JenniSky bearbeitet Personendaten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

16.2 Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten sind in der separaten Datenschutzerklärung von JenniSky geregelt.

16.3 Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der auf der Website veröffentlichten rechtlichen Informationen, soweit sie die jeweilige Datenbearbeitung betrifft.

17. Geistiges Eigentum und Schutz der Website

17.1 Sämtliche auf der Website von JenniSky veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, Logos und sonstige Werke, sind soweit gesetzlich geschützt Eigentum von JenniSky oder der jeweiligen Rechteinhaber.

17.2 Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weiterverarbeitung ohne entsprechende Berechtigung ist nicht zulässig.

18. Höhere Gewalt

18.1 Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von JenniSky gelten als höhere Gewalt.

18.2 Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Luftraumsperrungen, Krieg, Unruhen, Pandemien, erhebliche technische Störungen, Ausfälle von Infrastruktur oder Kommunikationsnetzen sowie andere unvorhersehbare Ereignisse.

18.3 Während der Dauer eines solchen Ereignisses ist JenniSky von der betroffenen Leistungspflicht befreit, soweit die Leistung dadurch tatsächlich verhindert oder unzumutbar erschwert wird.

18.4 JenniSky informiert den Kunden nach Möglichkeit über die Auswirkungen und bemüht sich um eine angemessene Lösung.

19. Beizug Dritter

19.1 JenniSky ist berechtigt, für einzelne Tätigkeiten geeignete Dritte beizuziehen, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich oder zweckmässig ist.

19.2 JenniSky bleibt gegenüber dem Kunden für die vereinbarte Leistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

20. Anwendbares Recht

20.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen JenniSky und dem Kunden ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig.

20.2 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die unabhängig von einer Rechtswahl Anwendung finden, bleiben vorbehalten.

21. Gerichtsstand

21.1 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis mit JenniSky gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21.2 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von JenniSky vereinbart.

21.3 Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung und individuellen Vereinbarung die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen JenniSky und dem Kunden.

23.2 Bei Widersprüchen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen den vorliegenden AGB vor.

23.3 JenniSky kann diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse anpassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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JenniSky
Inhaber: Cyrill Jenni
Grubenacher 35
1713 St. Antoni
Schweiz

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Stand: September 2026

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